| zum Wintersemester 2010/11: | 31. Mai 2010 bis 16. Juli 2010 |
| Nachfrist für die Rückmeldung: | 26. Juli 2010 bis 30. September 2010 |
(Hinweis: In diesem Zeitraum werden Gebühren für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 25,00 Euro erhoben!)
Jede/r immatrikulierte/beurlaubte Studierende, die/der beabsichtigt, das Studium an der HFF fortzusetzen, hat sich innerhalb der o. g. Frist für das folgende Semester zurückzumelden. Die Rückmeldung wird durch die Zahlung der zu entrichtenden Beiträge und Gebühren für das entsprechende Semester erklärt.
Eine Rückmeldung nach der festgesetzten Frist gilt als verspätet. Für die verspätete Rückmeldung innerhalb der festgelegten Nachfrist ist eine Verwaltungsgebühr nach den Bestimmungen der Gebührenordnung der HFF in der jeweils gültigen Fassung zu entrichten.