Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam-Babelsberg
Tel.: 0331 / 62 02 - 0
Allgemeine Hinweise
Hinweise für Nebenhörer/innen
Hinweise für Gasthörer/innen
Da der Zugang zum Studium an der HFF nur über eine künstlerische Eignungsprüfung möglich ist, sind für Gasthörer/innen bzw. Nebenhörer/innen (eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen) nur einige wenige (in der Regel theoretische) Lehrveranstaltungen zugänglich.
Gast- oder Nebenhörerschaften können in der Regel nur zu Beginn eines jeden Studienjahres (Wintersemester) für maximal 8 Stunden pro Woche (SWS) beantragt werden.
Antragsverfahren:
Die offenen Lehrveranstaltungen werden Anfang September bekannt gegeben. Das Gros der Lehrveranstaltungen beginnt immer im Wintersemester und wird im Sommersemester fortgeführt. Bei diesen Lehrveranstaltungen ist ein Einstieg im Sommersemester nicht möglich.
Im Sommersemester können neue Anträge nur für ca. 2 bis 3 Lehrveranstaltungen gestellt werden, die einsemestrig stattfinden. Bitte informieren Sie sich analog zum Wintersemester auf unserer Website ab Anfang März 2010.
Das Antragsformular ist auf unserer Website zu finden und kann ausgedruckt werden oder ist bei der Geschäftsführung der jeweiligen Fakultät erhältlich.
Die Anträge sind innerhalb der festgelegten Frist vom
über die Fakultätsverwaltungen zu stellen.
Eine spätere Abgabe ist nicht möglich!
Fakultät I
Dekanat der Fakultät I, Frau Michel, Haus 1, 4. OG., Zi. 1416 - Tel.: 03 31 / 62 02 - 202
e-mail: p.michel@hff-potsdam.de
Studiengänge: Medienwissenschaft: Analyse, Ästhetik, Publikum, Drehbuch/Dramaturgie, Film- und Fernsehproduktion, Film- und Fernsehregie
Fakultät II
Dekanat der Fakultät II, Frau Zeeb, Haus 2, 4. OG., Zi. 2402 - Tel.: 03 31 / 62 02 - 302
e-mail: s.zeeb@hff-potsdam.de
Studiengänge: Kamera, Montage, Sound/Ton, Szenografie
Im Bedarfsfall wird über die Geschäftsführung der jeweiligen Fakultäten ein Kontakt zum Dozenten hergestellt, da die Genehmigung zur Gast- oder Nebenhörerschaft u. U. nur dann erteilt wird, wenn die Eignung zur Teilnahme in einem persönlichen Gespräch bzw. durch abgegebene Arbeitsproben nachgewiesen wird.
Nebenhörer sind eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen. Für Sie ist es unbedingt erforderlich, dass Sie zum Antrag auf Nebenhörerschaft eine gültige Studienbescheinigung der Ersthochschule einreichen!
Genehmigungsverfahren:
(Nebenhörerausweise werden nur für ein Semester ausgestellt!)
1. Ab dem 19. Oktober 2009 kann im Dezernat 1 erfragt werden, ob eine Genehmigung zur Teilnahme erteilt wurde.
2. Der für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Wintersemester notwendige Nebenhörerausweis wird jedoch nur ausgehändigt, wenn Sie bis spätestens 06. November 2009 persönlich die notwendigen Formalitäten im Dezernat 1 geregelt haben.
3. Für das Sommersemester wird für die fortlaufenden Lehrveranstaltungen bis zum 24. April 2010 gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung der Ersthochschule ein Nebenhörerausweis ausgestellt.
4. Die Anträge für einsemestrige Lehrveranstaltungen, die nur im Sommersemester stattfinden, stellen Sie bitte innerhalb der festgelegten Frist vom
5. Ab 06. April 2010 kann im Dezernat 1 erfragt werden, ob eine Genehmigung erteilt wurde. Der Nebenhörerausweis wird dann analog zu Punkt 2 bis zum 23. April 2010 ausgestellt.
Eine Teilnahme an Prüfungen ist möglich.
Dezernat 1
Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten, studentische Angelegenheiten, Auslandsamt
Haus 2, 1.OG., Zi. 2105
Tel.: 03 31 / 62 02 - 513
e-mail: j.einsporn@hff-potsdam.de
In der Regel soll eine Gasthörerschaft Personen, die in der Medienbranche beruflich tätig sind, Gelegenheit geben, sich für ihr spezielles Arbeitsgebiet theoretisches Hintergrundwissen anzueignen.
Hinweis: Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen sind Nebenhörer/innen, keine Gasthörer/innen!
Den Antrag auf Gasthörerschaft reichen Sie bitte fristgerecht im jeweiligen Fachbereich ein.
In jedem Semester wird eine Gasthörergebühr erhoben. Pro genehmigter Semesterwochenstunde (SWS) sind
zu entrichten.
Genehmigungsverfahren:
(Gasthörerausweise werden nur für ein Semester ausgestellt!)
1. Ab dem 19. Oktober 2009 kann im Dezernat 1 erfragt werden, ob eine Genehmigung zur Teilnahme erteilt wurde.
2. Der für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Wintersemester notwendige Gasthörerausweis wird erst nach Eingang der Gasthörergebühr auf dem Konto der HFF vom Dezernat 1 ausgehändigt. Ist bis zum 06. November 2009 der fällige Betrag nicht an der HFF eingegangen, erlischt die erteilte Genehmigung.
3. Für das Sommersemester wird für die fortlaufenden Lehrveranstaltungen bis zum 23. April 2010 nach Eingang der Gasthörergebühr auf dem Konto der HFF ein Gasthörerausweis ausgestellt.
4. Die Anträge für einsemestrige Lehrveranstaltungen, die nur im Sommersemester stattfinden, stellen Sie bitte innerhalb der festgelegten Frist vom
5. Ab 06. April 2010 kann im Dezernat 1 erfragt werden, ob eine Genehmigung erteilt wurde. Der Gasthörerausweis wird dann analog zu Punkt 2 bis zum 23. April 2010 ausgestellt.
Eine Teilnahme an Prüfungen ist für Gasthörer/innen nicht möglich.
Dezernat 1
Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten, studentische Angelegenheiten, Auslandsamt
Haus 2, 1.OG., Zi. 2105
Tel.: 03 31 / 62 02 - 513
e-mail: j.einsporn@hff-potsdam.de