Die HFF beteiligt sich auch an der Kampagne STUDIEREN IN FERNOST

  • Das Bild zeigt das Logo der Kampagne STUDIEREN IN FERNOST

ALLGEMEINE HINWEISE ZUR BEWERBUNG


Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Bewerbungsunterlagen, nicht der des Poststempels.

Für jede Bewerbung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen.

Jede Bewerberin/jeder Bewerber muss an einem Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung teilnehmen.

Eine Parallelbewerbung in mehreren Studiengängen ist möglich. Bewerbungen sind nach den jeweiligen Vorgaben in den entsprechenden Studiengängen einzureichen.

Die Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung ist einmal pro Bewerbungszeitraum möglich. Die Bewerbung kann zweimal wiederholt werden.

Die für die Bewerbung benötigten Formulare sind in den studiengangsbezogenen Informationen abrufbar.

Eine Zulassung zum Studium erfolgt auch bei Bestehen mehrerer Zugangsprüfungen nur für einen Studiengang und gilt nur für das im Bescheid bezeichnete Semester.

Nähere Angaben - insbsondere zu den einzureichenden Arbeitsproben, Zugangsvoraussetzungen und dem Ablauf des Feststellungsverfahrens - sind den studiengangsbezogenen Informationen zu entnehmen.

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