Statut des Clubs der Filmschaffenden
Vom 1. Oktober 1953
§ 1
Aufgaben des Clubs
Der fortschrittliche deutsche Film hat eine große nationale Aufgabe zu erfüllen durch die Pflege des nationalen Kulturerbes unseres Volkes und die Vermittlung der Ideen der Verteidigung des Friedens, der Demokratie, der nationalen Unabhängigkeit und des Humanismus. Der Club der Filmschaffenden ist deshalb ein organisatorisches Zentrum des Studiums und der Propagierung der Lehren der fortschrittlichen Filmkunst und das Forum einer freien demokratischen Aussprache aller friedliebenden deutschen Filmschaffenden.
Um diese Forderungen erfüllen zu können, stellt sich der Club der Filmschaffenden insbesondere folgende Aufgaben:
- – Durchführung von Filmveranstaltungen und Filmdiskussionen;
- – Organisierung von Vorträgen und Diskussionsabenden über Fragen der Filmkunst, insbesondere über den sozialistischen Realismus in der Kunst;
- – Durchführung gesamtdeutscher Gespräche über Fragen der Kunst mit den Filmschaffenden Westdeutschlands und Westberlins;
- – Durchführung von Ausspracheabenden zwischen Filmschaffenden und Filmkritikern;
- – Austausch der künstlerischen und technischen Erfahrungen zwischen den Filmschaffenden der Deutschen Demokratischen Republik und aller befreundeten Länder;
- – Studium der Filmkunst der Sowjetunion und der volksdemokratischen Länder;
- – Einrichtung einer Filmbibliothek.