
Weitere Informationen erteilt:
Ina Pohl
Controlling
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf"
Marlene-Dietrich-Allee 11
D-14482 Potsdam-Babelsberg
Tel.: +49 [0]331.6202 123
Fax: +49 [0]331.6201 539
Mail: i.pohl@hff-potsdam.de
Stipendiengesetz
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Adresse:
Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam Babelsberg
Stichwort: Deutschlandstipendium
Büro der Kanzlerin
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam
(Sie können auch in der Poststelle oder in Haus 2, Raum 2317, abgegeben werden.)
Ausschreibung der Deutschlandstipendien der HFF
Zum Wintersemester 2011/12 schreibt die Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg (HFF) erstmals Deutschlandstipendien aus.
Eine Bewerbung ist ab dem 15. Juli 2011 möglich; die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2011 (Ausschlussfrist).
Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge werden bearbeitet!
Ausgeschrieben werden – vorbehaltlich der Zusage durch die Förderer – zwei Stipendien.
Bewerben können sich Studierende,
Die HFF vergibt die Stipendien auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes des Bundes, der hierzu ergangenen Rechtsverordnung und der Satzung zur Vergabe des Deutschlandstipendiums an der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg vom 17.05.2011.
Maßstab für die Vergabeentscheidung sind Begabung und Leistung.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem weitere Faktoren einbezogen wie außerschulisches oder außerfachliches Engagement, der bisherige persönliche Werdegang, die Bildungsherkunft, soziale und familiäre Umstände oder Bedürftigkeit.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Senat auf Grundlage einer Vorauswahl der Studiengänge. Jede/r Bewerber/in erhält zeitnah eine schriftliche Mitteilung zur Entscheidung über seine Bewerbung.
Das Stipendium fördert die Studierenden mit monatlich 300 Euro und wird als Zuschuss gewährt (nicht rückzahlbar). Die Förderung wird in der Regel für zwei Semester bewilligt und kann im Rahmen der Regelstudienzeit verlängert werden.
Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar.
Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen. Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.
Das Stipendium wird nur auf Antrag vergeben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular gibt es hier.
Das Formular sowie die weiteren Bewerbungsunterlagen wie
müssen in schriftlicher Form eingereicht werden.