Die "Verordnung über die Bildung der Deutschen Hochschule für Filmkunst" wurde im Oktober 1954 vom Ministerpräsidenten Otto Grotewohl und dem Minister für Kultur Johannes R. Becher unterschrieben.
Als Vorbild für die Gründung dienten damals das sowjetische Allunionsinstitut für Kinematografie (VGIK) in Moskau und die Filmfakultät der Akademie der Musischen Künste in Prag (FAMU).
Die Ausbildung erfolgte zu Beginn in den Fächern Regie, Kamera, Dramaturgie / Filmwissenschaft und Produktion. 1955 kam der Studiengang Schauspiel hinzu. 1962 wurden der Hochschule die "Ingenieurschule für Filmtechnik" und die Neustrelitzer Schule für Filmvorführer zugeordnet. Hierzu wurde ein Fachschulbereich gebildet.
1967 wurde die Hochschule auch zur Ausbildungsstätte für den Fernsehnachwuchs erklärt. In der Folge erfolgte 1969 die Umbenennung in "Hochschule für Film und Fernsehen der Deutschen Demokratischen Republik".
Der heutige Studiengang Animation wurde 1984 an der HFF zur Ausbildung von Trickfilmzeichnern gegründet und dem damaligen Fachschulbereich angegliedert.
1985 wurde der Hochschule der Ehrenname "Konrad Wolf" verliehen.
Mit Wirkung vom 17.12.1990 wurde die HFF vom Land Brandenburg als Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" übernommen. In seiner Regierungserklärung verkündete Ministerpräsident Manfred Stolpe, dass die HFF in das Konzept zur Schaffung eines europäischen Medienzentrums in Potsdam-Babelsberg zu integrieren sei.
Durch die Veränderungen nach der Wiedervereinigung wurde schnell deutlich, dass die HFF einen Großteil der von ihr genutzten Villen im Babelsberger Villenviertel würde aufgeben müssen. Erste Überlegungen zur Schaffung eines eigenen Gebäudes an einem neuen Standort wurden angestellt.
1991 wurde der Studiengang Film- und Fernsehszenografie als Hauptstudiengang gegründet.
Der Wissenschaftsrat empfahl im Jahr 1992, die HFF "Konrad Wolf" als Kunsthochschule fortzuführen.
Der Haupt-Studiengang AV Medienwissenschaft kam 1993 als wissenschaftliche Fachrichtung zum HFF-Repertoire hinzu.
Im Juni/Juli 2000 verließ die Hochschule nach 46 Jahren das Babelsberger Villenviertel und zog in den eigens für sie errichteten Neubau in der Medienstadt Babelsberg ein.
Im Jahr 2001 wurde die HFF in die Kunsthochschulrektorenkonferenz aufgenommen.
Mit Schreiben vom 18.12.2001 besiegelte die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Prof. Dr. Johanna Wanka, die Anerkennung des bisherigen FH-Studiengangs Animation als Kunsthochschul-Studiengang.
Ein weiterer Meilenstein wurde im August 2003 bewältigt: Nach der Zustimmung des Landeshochschulrates hat die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Prof. Dr. Johanna Wanka, die Umwandlung der beiden ehemaligen FH-Studiengänge Ton und Montage in Kunsthochschulstudiengänge zum 01. September 2003 genehmigt.
Damit wurde die HFF eine "reine" Kunsthochschule.
Zum Wintersemester 2004/2005 konnten sich die ersten Studierenden in den neuen Studiengang Filmmusik einschreiben.
Im Zuge des Bologna-Prozesses begann auch die HFF, sich mit der Frage der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen zu beschäftigen.
Zum Wintersemester 2006/2007 startete der erste Masterstudiengang: Medienwissenchaft - Analyse, Ästhetik, Publikum als stark forschungsorientierter Studiengang.
Und zum Wintersemester 2007/2008 nahm der erste Intensiv-Bachelor-Studiengang an der HFF seinen Studienbetrieb auf: der Studiengang Schauspiel. Gleichzeitig wurde der Diplom-Studiengang Medienspezifisches Schauspiel eingestellt.
Auch der Studiengang Filmmusik wurde zum Wintersemester 2009/2010 auf den Master-Abschluss umgestellt.
Weitere Umstellungen auf BA-/MA-Abschlüsse sind inzwischen erfolgt oder in Vorbereitung und werden Zug um Zug umgesetzt (siehe).
Im Oktober 2010 konstituierte sich an der HFF ein Gründungskuratorium einer künftigen Babelsberger Filmuniversität. Das Kuratorium soll die Überführung der HFF in eine Universität konzeptionell vorbereiten und die Hochschulleitung sowie den Akademischen Senat bei der Realisierung der mit der Umwandlung verbundenen Aufgaben beraten und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine Entscheidungsvorlage zu den Konditionen der Umwandlung unterbreiten.