Mit einer Neustrukturierung des internen Mittelverteilungsmodells an der HFF zum Ausgang des vergangenen Jahrhunderts wurde erstmals den Fachbereichen ein spezieller Anteil zur Frauenförderung in Höhe von 5% der Mittel zugewiesen. Diese standen den Professorinnen und akademischen Mitarbeiterinnen für ihre Aktivitäten in der Weiterbildung und für wissenschaftliche und künstlerische Qualifizierungsarbeiten zur Verfügung. Seit 2009 wurde auf Beschluss des Präsidiums im Rahmen des neu entwickelten Gleichstellungskonzepts, mit dem sich die HFF erfolgreich 2008/09 am Professorinnenprogramm des Bundes beteiligte, festgelegt, dass die Förderhöhe auf 7% der Fakultätshaushalte erhöht wird. Bis zu diesem Zeitpunkt förderten vor allem Professorinnen aus ihrem Etat besondere studentische Projekte, an denen überwiegend Frauen beteiligt waren und die sich gendersensibel mit Gleichstellungsfragen beschäftigten.
Mit der Erhöhung anteiliger Mittel, die sich nunmehr nicht nur auf die weiblichen akademischen Mitglieder der Fakultäten rechnerisch bezogen, wurden im Sinne des Gleichstellungskonzepts der HFF die Einsatzmöglichkeiten erweitert. Im Interesse einer stärkeren Einbringung von Genderaspekten in die Lehre und deren Diskussion im künstlerischen Prozess werden seither auch studentische Produktionen gefördert, die sich akzentuiert Gleichstellungsfragen zuwenden.
Ziel ist es, Auseinandersetzungen mit Problemkreisen wie Rollen- und Geschlechterklischees, Ausgrenzungen, Machtspielen oder Gewalt und Rassismus zu fördern.
Für Entscheidungen sind Fragen an das jeweilige Projekt zu stellen:
Anträge sind über die Gleichstellungsbeauftragte bzw. eine ihrer Vertreterinnen an die Dekanin der Fakultät III oder die Dekane der Fakultät I oder II mit einer Empfehlung durch die betreuende Professorin oder den Professor zu stellen. Nach ihrer Befürwortung entscheiden die Dekanin oder die Dekane der Fakultäten.
Die geförderten Projekte werden in der speziellen Veranstaltungsreihe GENDER AKTUELL vorgestellt.