Jede Bewerberin/jeder Bewerber muss an einem Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung teilnehmen.
Die Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung ist einmal pro Bewerbungszeitraum möglich. Die Bewerbung kann zweimal wiederholt werden.
Eine Parallelbewerbung in mehreren Studiengängen ist möglich. Bewerbungen sind nach den jeweiligen Vorgaben in den entsprechenden Studiengängen einzureichen.
Eine Zulassung zum Studium erfolgt auch bei Bestehen mehrerer Zugangsprüfungen nur für einen Studiengang.
Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren finden Sie hier:
Bachelorstudiengänge
Animation / Cinematography / Digitale Medienkultur / Drehbuch/Dramaturgie / Film- und Fernsehproduktion / Montage / Regie / Schauspiel / Sound / Szenografie
Masterstudiengänge
Filmmusik / Medienwissenschaft / Montage / Sound For Picture
Für jede Bewerbung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen.