Marion Berends
Raum 1404
Tel: 0331.6202-251
m.berends@hff-potsdam.de
Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:
Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)
1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgklebtem Passbild
2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000413 angeben! Bankverbindung und Informationen siehe Verwaltungsgebühr)
3. ein tabellarischer Lebenslauf
4. die Begründung des Studienwunsches
5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, von Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis
6. die Bescheinigungen/Zeugnisse (Originale bzw. beglaubigte Kopien!) der jeweiligen Firmen über die berufspraktischen Erfahrungen von 26 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch berufsbezogene praktische Erfahrungen im professionellen Umfeld einer Regisseurin oder eines Regisseurs bei Film- und Fernsehproduktionen, bei denen fiktionale oder dokumentare Filme hergestellt werden. Diese Tätigkeiten sollen der Bewerberin/dem Bewerber in sehr umfangreicher Art die Möglichkeit geben, Einblicke in die Spezifik des Berufes zu nehmen, Zusammenhänge begreifen zu lernen und technische und technologische Prozesse zu erkennen.
(Darin kann auch ein Theaterpraktikum im Umfeld einer Regisseurin/eines Regisseurs von max. 8 Wochen enthalten sein. Eine Berufsausbildung zum Mediengestalter für Bild und Ton wird im Umfang von max. 8 Wochen anerkannt.)
7. die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular)
8. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)
9. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:
- Eine eigene Film-/Videoarbeit (35/16 mm (auch zweistreifig)/ VHS, S-VHS, BETA, DVD) dokumentarer, fiktiver oder experimenteller Art, die in eigener Regieverantwortung realisiert wurde, mit einer Gesamtlänge von max. 10 min. Dabei kann es sich um einen Film/ein Video oder auch um Ausschnitte aus einem längeren Film/Video handel, in jedem Fall muss sich die gesamte Arbeitsprobe auf einer Filmrolle, einem Videoband oder einer DVD befinden.
- ein Bericht über ein besonders beeindruckendes Erlebnis oder über einen persönlich bekannten Menschen, auch eine Gruppe von Menschen, max. 5 DIN A4-Seiten
- Stoffentwurf und Gestaltungsvorschlag für einen Kinofilm oder eine Fernsehsendung beliebiger Länge, max. 3 DIN A4-Seiten
- die Analyse eines Films, max. 2 DIN A4-Seiten
- 7 eigene Fotos (bis maximal Größe A4) zu einem selbstgewählten Thema, z. B. Porträt eines Menschen oder eines Ortes, Vorgangsbeobachtung, fiktive Kurzgeschichte (kein Filmstoryborard, keine Standfotos)
Alle Bewerbungsunterlagen (ausgenommen die Film-/Videoarbeit) sind komplett in Papierform einzureichen. Auf DVD oder Stick eingereichte Unterlagen können im weiteren Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerbungsunterlagen sind, deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen, zu schicken an:
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Film- und Fernsehregie
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam
Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.
Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.
Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Auf Grund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.
Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.
Die Zugangsprüfung (1 Woche) findet in der Zeit Mai/Juni statt.
praktisch/künstlerischer Teil:
- Erstellung einer Dokumentarsequenz mit der Videokamera
- Verfilmen einer Spielszene
- Erprobung von Rhythmusgefühl, Musikalität, Phantasie und Konzentrationsfähigkeit
schriftlicher Teil:
Filmische Adaption eines literarischen Textes
mündlicher Teil:
Gespräch zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerberin/des Bewerbers
Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.
Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.