BÜRO DES STUDIENGANGS

Waltraud Herrmann
Raum 2430
Tel: 0331.6202-331
Fax: 0331.6202-339
w.herrmann@hff-potsdam.de

BEWERBUNG

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels. 

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Bewerbung!

Das Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:

Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)

1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild 

2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000456 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)

3. ein tabellarischer Lebenslauf mit aufgeklebtem Passbild

4. die Begründung des Studienwunsches

5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, von Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis

6. eine durch eigenhändige Unterschrift beglaubigte tabellarische Auflistung (Formular) im Umfang von 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung. Die film- bzw. montagebezogenen Praxiserfahrungen sind im Bereich Film, TV oder medienkünstlerischer Arbeit zu erbringen. Mindestens 6 Wochen davon sollen einen Schwerpunkt im Bereich der Montage oder des Compositings aufweisen. Bescheinigungen/Zeugnisse über die erbrachten Tätigkeiten können beigefügt werden.
Hinweis: Grundkenntnisse digitaler Schnittprogramme sind Grundlage für dieses Studium und sollen bis spätestens zum Studienbeginn vorliegen. 

7. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)

8. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:
- schriftliche Auseinandersetzung mit einem persönlich besonders interessanten Filmausschnitt, max. 2 DIN A4 Seiten

- eine Mappe mit max. 15 selbst aufgenommenen Fotos (max. 18 x 24 cm), in denen die eigene persönliche Sichtweise erkennbar ist

- eine Fotosequenz (d. h., eine Serie aus ausgewählten und in ihrer Anordnung und Abfolge festgelegten Bildern), die aus 5 - 15 selbst aufgenommenen Fotos (max. 18 x 24 cm) besteht. Das Thema kann dokumentierend, erzählend oder experimentierend angelegt sein.

- eine max. 5-minütige eigene, aus einem persönlichen Impuls heraus entstandene künstlerische Arbeit: Video, Hörspiel, Animation, Daumenkino u. a. Bewegtbildarbeiten müssen als Video-DVD, nicht etwa als Daten-DVD eingereicht werden.

- eine Collage, max. DIN A2


9. die tabellarische Auflistung der eingereichten Arbeitsproben (Formular)

Alle Bewerbungsunterlagen sind deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen zu schicken an:

Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Montage
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam

Hinweise:

Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.

Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.

Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Die Bestätigung des Bewerbungseinganges sowie ggf. die Benachrichtigung zur Zugangsprüfung erfolgt schriftlich, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

Vorauswahl

Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.

Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

Zugangsprüfung

schriftlicher Teil:
Aufgaben, die eine Auseinandersetzung mit Filmwerken, Texten oder Fotos beinhalten.  

künstlerischer Teil mit Gespräch:
- Aufgaben, die von künstlerischen Impulsen ausgehen

- Gespräch zu den künstlerischen Aufgaben, zu den Aufgaben des schriftlichen Teils, zu den Bewerbungsunterlagen und zur fachlich-künstlerischen Ausgangslage und Motivation


Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.


Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbart werden.

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