Sabine Meyer
Raum 3203
Tel: 0331.6202-306
Fax: 0331.6202-399
s.meyer@hff-potsdam.de
Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Bewerbung!
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:
Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)
1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild
2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000472 angeben! Informationen und Bankverbindung siehe Verwaltungsgebühr)
3. tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum musikalischen Werdegang (das Beherrschen eines Tasteninstruments wird vorausgesetzt)
4. die Begründung des Studienwunsches mit Unterschrift
5. die beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife
6. die Bescheinigungen/Zeugnisse (Originale bzw. beglaubigte Kopien!) der jeweiligen Firmen über die berufspraktischen Erfahrungen von mindestens 26 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang u. Qualität der Tätigkeiten hervorgehen.
Sie sind zu erbringen z. B. durch:
- einschlägige Praxis bei professionellen Ton-, Film- oder Fernsehproduktionen oder Beschallungen
- entsprechende Berufsausbildungen, z. B. Rundfunk- oder Fernsehtechniker/in, Tonassistent/in, Tontechniker/in oder Ausbildung an der SAE, Deutschen Pop, Dekra o. ä.
- entsprechende Praktika im Bereich Rundfunk oder Tonstudiotechnik
7. die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular)
8. eine ärztliche Bescheinigung über ein intaktes Gehör nicht älter als 1 Jahr
9. ein Audiogramm nicht älter als 1 Jahr
10. von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)
Alle Bewerbungsunterlagen sind deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen zu schicken an:
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Sound
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam
Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.
Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.
Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
Die Bestätigung des Bewerbungseinganges sowie ggf. die Benachrichtigung zur Zugangsprüfung erfolgt schriftlich, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Das Feststellungsverfahren gliedert sich in Vorauswahl und Zugangsprüfung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen zur Zugangsprüfung zugelassen werden.
Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.
praktisch/künstlerischer Teil:
Erarbeitung eines Tonkonzepts zu einem stummen Video zur Feststellung der analytischen und künstlerisch-gestalterischen Fähigkeit, der Beobachtungsgabe, des Ideenreichtums und der Phantasie des der Bewerberin/des Bewerbers.
schriftlicher Teil:
- Erkennen von Intervallen, Akkorden und Rhythmen zur Feststellung der musikalischen Hörfähigkeit
- Fragen aus der elementaren Musiklehre
- Fragen aus der Musiktheorie und der Berufspraxis
In Abhängigkeit vom Ergebnis des praktisch-künstlerischen und des schriftlichen Teils der Zugangsprüfung wird zu einer musikalischen Prüfung und einem Gespräch eingeladen.
musikalische Prüfung:
- Das Beherrschen des Tasteninstruments muss durch das Vortragen eines Stückes eigener Wahl nachgewiesen werden. Die Stilrichtung (z. B. Klassik, Pop oder Jazz) bleibt der Bewerberin/ dem Bewerber selbst überlassen. (Eigenkomposition als Zusatzstück ist möglich.) Ergänzend steht es der Bewerberin/dem Bewerber frei, ein weiteres Stück auf einem anderen Instrument vorzutragen.
- vom Blattspiel eines leichten Klavierstückes
- vom Blatt Harmonisieren einer einfachen Melodie
- musikalischer Hörtest über dem Niveau des schriftlichen Prüfungsteils
Gespräch:
Gespräch zur schriftlichen Prüfung, zur Berufsmotivation und zu spezifischen Interessen der Bewerberin/des Bewerbers.
Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.
Zur Klärung fachspezifischer Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbart werden.