Sabine Meyer
Raum 3203
Tel: 0331.6202-306
Fax: 0331.6202-399
s.meyer@hff-potsdam.de
Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 30.03.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:
Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)
1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild
2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000464 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)
3. ein tabellarischer Lebenslauf
4. die Begründung des Studienwunsches
5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Bewerberinnen/Bewerber, die nicht über die geforderte Hochschulzugangsberechtigung, aber über eine abgeschlossene Berufsausbildung im künstlerisch handwerklichen Bereich verfügen, legen das letzte Schulzeugnis und das Zeugnis über die einschlägige Berufsausbildung bei.
Hinweis: Neben einer Allgemeinbildung im künstlerischen Bereich sind gute mathematische und physikalische Kenntnisse notwendig.
6. Bescheinigungen, die eine über die normale Schulbildung hinausgehende Entwicklung auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen, sind wünschenswert (z. B. künstlerische Grundlagenausbildung, Zeichenschulen, Theatergruppen, Malkurse etc.).
7. Bescheinigungen/Zeugnisse (Originale bzw. beglaubigte Kopien!) der jeweiligen Firmen über die berufsbezogenen praktischen Erfahrung von mindestens 26 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgeht. Sie sind zu erbringen durch fachspezifische Tätigkeiten im künstlerischen Bereich von TV, Film, Theater oder Medien. (Im Ausnahmefall können davon maximal 13 Wochen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)
8. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)
9. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis:
- eine Auswahl eigener künstlerischer Arbeiten als Mappe (nicht größer als DIN A0) mit mind. 20 selbstgefertigten Originalen,
z. B. Zeichnungen, Skizzen, Malerei, Grafiken, Illustrationen zu einer Kurzgeschichte, Fotos, digitale Bildgestaltungen etc.
- Filme und Videobänder aus eigener Produktion können ebenfalls eingereicht werden.
- Skulpturen und Raumentwürfe können als Fotos oder 3D-Darstellung dokumentiert werden.
Alle Bewerbungsunterlagen sind deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen zu schicken an:
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Szenografie
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam
Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.
Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.
Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.
Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.
praktisch/künstlerischer Teil:
- Visualisierung einer Kurzgeschichte
- bildnerische Darstellung einer Raumsituation und deren assoziative Veränderung (entsprechendes Zeichenmaterial ist mitzubringen)
mündlicher Teil:
Gespräch über die eingereichten und während der Prüfung angefertigten Arbeiten sowie zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerberin/des Bewerbers.
Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.
Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.