BÜRO DES STUDIENGANGS

Cornelia Pawletta
Raum 3209
Tel: 0331.6202-307
Fax: 0331.6202-319 
c.pawletta@hff-potsdam.de

BEWERBUNG

Hinweis: Bewerbungen für einen Studienbeginn zum Wintersemester 2013 sind nicht mehr möglich. Die konkreten Informationen für die nächstmögliche Bewerbung (Studienbeginn zum Wintersemester 2014) werden voraussichtlich ab Juni 2013 zur Verfügung stehen. Die unten stehenden Informationen können jedoch als Orientierung verwendet werden.

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2013, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf: 

Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite Ausländische Studienbewerber/innen)

1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular)

2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000430 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr

3. ein tabellarischer Lebenslauf

4. die Begründung des Studienwunsches 

5. der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung gem. § 8 Abs. 2 - 4 BbgHG (in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, von Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis)

6. die Bescheinigungen/Zeugnisse (Originale bzw. beglaubigte Kopien!) der jeweiligen Firmen über die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch fachspezifische Tätigkeiten im Animationsbereich, im Bereich Grafikdesign/Visuelle Kommunikation oder im Bereich Mediengestaltung. (Im Ausnahmefall können die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)

7. die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen auf dem Formblatt (Formular)

8. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)

9. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:

Der Inhalt der Mappe muss aus einer beigefügten Inhaltsangabe eindeutig ersichtlich sein.

9.1. Enthalten sein müssen Animationen auf Video-DVD:

- Animationsfilme, Animationsproben oder weitere animatorische Arbeiten, an denen Sie mitgewirkt haben, sind auf einer Video-DVD einzureichen. Die Arbeiten können aus allen Bereichen der Animation sein (Zeichen-, Puppen-, Legetrick, Computeranimation, ...) Beschriften Sie die DVD unbedingt mit Ihrem Namen.
Zusätzlich zur Video-DVD können Sie (sicherheitshalber) Ihre Animationen noch als Quicktime-Filme (max. 1024 x 576 Pixel, H.264 Codec) auf einem USB-Stick abgeben.

Hinweise zur Video-DVD:
Eigenständige Animationsfilme sollten  einzeln über ein DVD-Menü anwählbar sein. Verzichten Sie dabei auf aufwändige Menüstrukturen. Animationsproben und weitere animatorische Arbeiten sollten zu einem Film zusammengeschnitten werden. Bei gemeinschaftlichen Werken ist dabei unbedingt Ihr Anteil kenntlich zu machen (z. B. durch eine entsprechende Einblendung im Filmbild).

Eine Video-DVD lässt sich auf einem handelsüblichen DVD-Player abspielen. Die Filmarbeiten müssen dafür entsprechend konvertiert (MPEG2) und mit einer DVD-Authoring Software zur Video-DVD erstellt werden. Testen Sie Ihre DVD(s) unbedingt auf mehreren normalen DVD-Playern (nicht auf PCs) um sicherzustellen, dass sie funktioniert. Wenn Sie ihre Arbeiten z. B. als Quicktime-Filme, Avis, Flash, PDFs oder animierte Gifs einfach auf eine CD-Rom oder DVD-Rom brennen, handelt es sich NICHT um eine Video-DVD. Wir können diese Arbeiten dann leider nicht bewerten.


Enthalten sein können ergänzende Arbeiten zur Video-DVD:

- Skizzen, Entwürfe, Characterdesigns, Dokumentationsmaterial, ect., die in Zusammenhang mit eigenen Filmen entstanden sind, können der Mappe als Originalzeichnungen, Ausdrucke oder Fotografien beigefügt werden.


9.2. Eine Mappe mit selbstgefertigten Arbeiten aus dem künstlerisch-gestalterischen Bereich , die sowohl Ihre bildkünstlerischen als auch die visuell-erzählerischen Fähigkeiten erkennen lassen. Die Formate DIN A3 bis DIN A1 enthalten Arbeiten, die im Original einzureichen sind, müssen datiert und signiert sein. Es wird empfohlen, Arbeiten jeweils aus den folgenden Gebieten einzureichen:

- Zeichnungen (z. B. Akt, Portrait, Kostüm, Tiere, Menschen, Stillleben, Architektur, Interieur, Landschaft, ....),
- farbgestalterische Arbeitsproben (Arbeiten z. B. Collage, Grafik, Malerei, Fotografie, analog oder digital, die sich mit der bildkünstlerischen Wirkung von Farbe auseinandersetzen.)
- Zeichnerische Bewegungsstudien (Arbeiten, in denen Bewegungsabläufe von Menschen oder Tieren dargestellt werden.)
- Storyboard (erste Visualisierung einer filmischen Idee in zusammenhängenden Bildfolgen.)

Digitale Arbeiten aus den Gebieten müssen mindestens im Format DIN A3 ausgedruckt, datiert und signiert werden.

Darüber hinaus können weitere Arbeiten aus angrenzenden bildgestalterischen Bereichen  beigefügt werden.
Das können z. B. Comics, Karikaturen, Illustrationen, Fotografien oder Collagen sein. Arbeiten aus den Bereichen Installation oder Multimedia sollten fotografisch oder als Videos aufbereitet werden und dann z. B. als Extra Menüpunkt auf der Video-DVD angelegt werden.


Alle Bewerbungsunterlagen sind, deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen, zu schicken an: 

Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg
Studiengang Animation
Marlene-Dietrich-Allee 11 
14482 Potsdam 

Hinweise

Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.

Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.

Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

Vorauswahl

Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Auf Grund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.

Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich. 

Zugangsprüfung

künstlerisch/praktischer Teil:
- praktische Aufgabenstellung im freien und fachspezifischen bildnerischen Gestalten
- Animationsübung
- Storyboard
- rhythmisch-melodischer musikalischer Eignungstest

schriftlicher Teil: 
inhaltlich-gestalterische Analyse eines Animationsfilms

mündlicher Teil: 
Gespräch zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerberin/des Bewerbers

Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.

© HFF „Konrad Wolf“ 2012


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