BÜRO DES STUDIENGANGS

Cornelia Pawletta
Raum 3209
Tel: 0331.6202-307
Fax: 0331.6202-319 
c.pawletta@hff-potsdam.de

BEWERBUNG

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf: 

Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite Ausländische Studienbewerber/innen)

1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild

2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000430 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr

3. ein tabellarischer Lebenslauf

4. die Begründung des Studienwunsches 

5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, von Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis

6. die Bescheinigungen/Zeugnisse (Originale bzw. beglaubigte Kopien!) der jeweiligen Firmen über die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch fachspezifische Tätigkeiten im Animationsbereich, im Bereich Grafikdesign/Visuelle Kommunikation oder im Bereich Mediengestaltung. (Im Ausnahmefall können die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)

7. die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen auf dem Formblatt (Formular)

8. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)

9. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils: 
- Animationsproben bzw. Animationsfilme auf DVD (nur PAL Video-DVD) sowie Skizzen und Werkbeispiele aus mindestens einem Animationsbereich (Zeichen-, Puppen-, Legetrick, Computeranimation) müssen der Mappe beigelegt werden.

- Eine Mappe, max. A1, mit selbstgefertigten, signierten und datierten künstlerisch-gestalterischen Arbeiten - nur Originale! - die sowohl die bildkünstlerischen als auch die visuell-erzählerischen Fähigkeiten erkennen lassen. Es wird empfohlen, Arbeiten jeweils aus den folgenden Gebieten einzureichen:
Zeichnung (z. B. Akt, Portrait, Kostüm, Tier, Stillleben, Architektur, Interieur, Landschaft etc.),
farbgestalterische Arbeitsproben,
Bewegungsstudien,
Storyboard.

- Darüber hinaus können Arbeiten aus angrenzenden bildgestalterischen Bereichen (z. B. Collage, Comic, Karikatur, Illustration, Grafik, Malerei, Plastik, Fotografie, Video, Installation, Multimedia etc.) beigefügt werden.

Der Inhalt der Mappe muss aus einer beigefügten Inhaltsangabe eindeutig ersichtlich sein.

Alle Bewerbungsunterlagen sind, deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen, zu schicken an: 

Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg
Studiengang Animation
Marlene-Dietrich-Allee 11 
14482 Potsdam 

Hinweise

Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.

Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.

Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

Vorauswahl

Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Auf Grund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.

Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich. 

Zugangsprüfung

künstlerisch/praktischer Teil:
- praktische Aufgabenstellung im freien und fachspezifischen bildnerischen Gestalten
- Animationsübung
- Storyboard
- rhythmisch-melodischer musikalischer Eignungstest

schriftlicher Teil: 
inhaltlich-gestalterische Analyse eines Animationsfilms

mündlicher Teil: 
Gespräch zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerberin/des Bewerbers

Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.

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