Marion Berends
Raum 1404
Tel: 0331.6202-251
m.berends@hff-potsdam.de
Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:
Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite Ausländische Studienbewerber/innen)
1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild
2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000392 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)
3. ein tabellarischer Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte besonders auf die Stationen eingehen, die Verbindungen zum Studienwunsch erkennen lassen.
4. die Begründung des Studienwunsches (Umfang ca. 2 Seiten)
5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, von Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis
6. von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)
7. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:
- selbständige Analyse zu veröffentlichten Filmen oder Fernsehsendungen
Die Bewerberin/der Bewerber wählt einen Spielfilm (Kino oder Fernsehen) aus, den sie/er für beachtenswert hält. In der Analyse geht es darum, dass die Faktoren der Gestaltung herausgearbeitet werden, die besonders beeindruckt haben. Schwerpunkte bilden dabei die Story, das Thema, die Personen und ihre Konflikte. Wichtig ist der persönliche Standpunkt und nicht die Reflexion anderer Kritiken oder Interpretationen. (Umfang max. 10 Seiten)
- eigene literarische Arbeiten in Form erzählender Prosa
Umfang max. 20 Seiten. Sollten bereits umfangreiche Werke vorliegen, so sind max. 20 Seiten auszuwählen. Das ganze Werk sollte dann in einer kurzen Inhaltsangabe wiedergegeben und die Stellung des Ausschnitts im Gesamtzusammenhang erläutert werden.
- Drehbuchentwurf, ggf. eigene Filme oder Videos
Unter Drehbuchentwurf ist hier zu verstehen, dass Vorstellungen zu einem Spielfilm oder Dokumentarfilm/ Dokumentation beliebiger Länge für Kino oder Fernsehen entwickelt, von dem die Bewerberin/der Bewerber meint, dass das Projekt thematisch wichtig und in der Gestaltung interessant wäre. Der vorgestellte Handlungsablauf sollte knapp (Exposé), aber nachvollziehbar im Umfang von 5 bis max. 10 Seiten beschrieben sein. Ergänzende Bemerkungen zu Personen, Handlung, zum Milieu oder zur visuellen Gestaltung sind innerhalb der vorgegebenen Seitenzahl möglich. Filmtechnische Aspekte spielen in diesem Zusammenhang keine wesentliche Rolle.
- Die Arbeitsproben sind 3-fach einzureichen. Es gilt die Norm von max. 60 Zeichen pro Zeile und 30 Zeilen pro Seite.
Alle Bewerbungsunterlagen sind, deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen, zu schicken an:
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Drehbuch/Dramaturgie
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam
Hinweise:
Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.
Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.
Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Auf Grund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.
Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.
Zugangsprüfung
Hausarbeit:
Ein selbst geschriebener literarischer Text entsprechend einer vorgegebenen Aufgabenstellung; Die Aufgabenstellung wird mit der Einladung zur Zugangsprüfung gestellt und muss spätestens 1 Woche vor dem Termin der Zugangsprüfung vorliegen.
mündlicher Teil:
Für die Sichtung des Films, die Vorbereitung der Filmanalyse und die Entwicklung von Handlungsvarianten stehen 2 Stunden zur Verfügung, in denen Notizen für die mündlichen Vorträge in der anschließenden Prüfung angefertigt werden können.
- Gespräch zu den Ergebnissen der Vorauswahl und der Zugangsprüfung
Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.
Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.