Waltraud Herrmann
Raum 2430
Tel: 0331.6202-331
Fax: 0331.6202-339
w.herrmann@hff-potsdam.de
Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:
Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienberwerber/innen)
1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild
2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000448 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)
3. ein tabellarischer Lebenslauf
4. die Begründung des Studienwunsches (max. 1 Seite)
5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, von Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis
6. Nachweise (Originale bzw. beglaubigte Kopien!) zur berufsbezogenen praktischen Erfahrung in der professionellen Praxis von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. (z. B. als Materialassistent/in, Kamerahilfe, Beleuchter/in bei Film- und Fernsehproduktionen oder Videoassistent/in)
7. die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular)
8. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)
9. die augenärztliche Bestätigung der Farbtauglichkeit (Farbtest mit Farbtafeln ist ausreichend)
10. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:
- eine Mappe mit 15 selbstgefertigten Fotos (Farbe oder schwarz/weiß) und eine Serie von 5 charakterisierenden Fotos einer Person (bitte nicht von eigener Familie) im Format 18 x 24, unbedingt schwarz/weiß
- 10 gerahmte Dias auf Farbumkehrfilm, die eine Serie zu einem freien Thema zeigen
- filmische Arbeitsproben, bei denen die Kameraarbeit selbst ausgeführt wurde, zum Beispiel ein selbst hergestellter Film (insgesamt max. 15 min.) 1 x auf DVD und 1 x als Quicktime-Datei.
Alle Bewerbungsunterlagen sind deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen zu schicken an:
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Cinematography
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam
Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.
Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.
Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und eine 2-stufige Zugangsprüfung. Aufgrund der eingereichten Arbeitsproben und Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.
Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.
schriftlicher Teil:
Anfertigung einer Filmanalyse nach Ansicht eines Films an der HFF
praktisch/künstlerischer Teil:
- Realisierung einer Fotoaufgabe - Diafilm mit analoger Kamera (Teilnehmer sollten mit analoger Kamera vertraut sein.)
- Pitch einer Idee für einen dokumentarischen Stoff, der als mögliche erste Filmübung realisiert werden könnte. Der Pitch von max. 2 min. wird von einem künstlerischen Mitarbeiter gedreht.
In Abhängigkeit von der Qualität aller eingereichten/angefertigten Unterlagen wird zum Prüfungsgespräch eingeladen.
mündlicher Teil:
Gespräch zu den eingereichten und in der Prüfung angefertigten Arbeiten
Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.
Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.