BÜRO DES STUDIENGANGS

Catharina Hillmann
Raum 1413
Tel: 0331.6202-211
Fax: 0331.6202-299
c.hillmann@hff-potsdam.de

BEWERBUNG

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.01.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.  

Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:

Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)


1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild 

2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000405 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)

3. ein tabellarischer Lebenslauf

4. die Begründung des Studienwunsches

5. die beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife

6. die beglaubigten Bescheinigungen (Arbeits-/Praktikumszeugnisse) der jeweiligen Firmen über die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen von mindestens 26 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen
- Art,
- Umfang und
- Qualität
der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit als Produktionsassistent/in, Aufnahmeleiter/in, Aufnahmeleiterhilfe, Volontär/in oder Praktikant/in im Bereich von Produktions- oder Aufnahmeleitung in der öffentlich-rechtlichen oder privaten AV-Medienwirtschaft.

7. Diese Tätigkeiten sind durch den/die Bewerber/in schriftlich einzuschätzen und zu beschreiben (z. B. 4 Praktika = 4 Berichte).

8. die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular)

9. Von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2  bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)

Alle Bewerbungsunterlagen sind, deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen, zu schicken an:

Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Film- und Fernsehproduktion
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam

Hinweise:
Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.

Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.

Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

Vorauswahl

Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Auf Grund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen für die Zugangsprüfung zugelassen werden.

Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

Zugangsprüfung

praktisch/schriftlicher Teil:
- Bearbeitung einer praktischen Aufgabe im Rahmen der Realisierung einer Film- und Fernsehproduktion (kalkulatorischer Ansatz, Drehablauf, Finanzierung, Technik, Teamführung etc.).

- Beantwortung von Fragen aus dem Gebiet der Film- und Fernsehbranche.

mündlicher Teil:
- Gespräch über die eingereichten Unterlagen und über die praktisch/schriftlichen Prüfungsarbeiten. Die Bewerberin/der Bewerber hat ihre/seine Eignung dadurch nachzuweisen, dass in ihrer/seiner Argumentation die Fähigkeit zur Verknüpfung von produktionsorganisatorischen und künstlerischen Elementen erkennbar ist.

Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.

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