BÜRO DES STUDIENGANGS

Christiane Großkopf
Raum 1320
Tel: 0331.6202-271
c.grosskopf@hff-potsdam.de

BEWERBUNG

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt.  

Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF besteht aus dem Eignungstest und der Zugangsprüfung.

Bewerbungen sind das ganze Jahr hindurch möglich.

Für die Bewerbung senden Sie bitte ein:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)

1. den ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild

2. den Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 € (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000421 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)

3. einen tabellarischen Lebenslauf

4. die Begründung des Studienwunsches

5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis

6. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, den Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studien-bewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)

Hinweis: Von ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern wird darüber hinaus die Beherrschung der gesprochenen deutschen Sprache verlangt.

Alle Bewerbungsunterlagen sind, deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen, zu schicken an:

Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Schauspiel
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam


Eignungstest 

Der Eignungstest geht der Zugangsprüfung voraus und hat das Ziel, die allgemeinen Voraussetzungen für den Beruf, wie körperliche und stimmliche Möglichkeiten, Äußerungsbedürfnis, Beobachtungsfähigkeit, Spieltrieb, Glaubwürdigkeit, Vorstellungskraft und Phantasie festzustellen.

Für den Eignungstest sind drei selbständig zu erarbeitende Rollenausschnitte aus Stücken der Weltdramatik, von denen wenigstens einer in gebundener Sprache notiert sein sollte („klassische Rolle“), und ein selbständig erarbeitetes Lied vorzubereiten.

Davon werden mindestens zwei Rollen abgefragt.

Da die Zulassungskommission persönliche Ausdrucksmöglichkeiten kennen lernen will, ist sie an eigenständigen Arbeiten ohne fremde Hilfe interessiert.

Die Bewerberin/der Bewerber soll gegensätzliche Figuren wählen, damit die verschiedenen Seiten der Persönlichkeit der Bewerberin/des Bewerbers kennen gelernt werden können.

Aus den Rollen ist ein Ausschnitt von je max. 3 Minuten Spieldauer auszuwählen. Eventuelle Partner der ausgesuchten Szene muss sich die Bewerberin/der Bewerber vorstellen. Wenn vom Stück nicht anders verlangt, sollten Frauen Frauenrollen und Männer Männerrollen spielen.


Alle Kandidatinnen/Kandidaten, die den Eignungstest bestanden haben, werden zu einer Zugangsprüfung eingeladen. Der Termin wird rechtzeitig mitgeteilt.

Zugangsprüfung

Bis zum Termin der Zugangsprüfung ist ein Gesundheitszeugnis mit einem ausführlichen stimmärztlichen Gutachten, von einer Phoniaterin/einem Phoniater erstellt, einzureichen, das über folgende Punkte Aufschluss geben muss:
- Schwingungsverhalten und Zustand der Stimmlippen (Glottischluss)
- Stimmumfang, Indifferenzlage
- Vitalkapazität
- Hörvermögen

Die Zugangsprüfung findet in drei Stufen statt. Voraussetzung für die Teilnahme an den Stufen 2 und 3 ist das Bestehen der Prüfungsteile der jeweils vorhergehenden Stufe.

Stufe 1
- Bewegung
- Rhythmusgefühl
- Improvisation
- Vorsprechen der Rollen

Stufe 2
- Musik/Gesang
- Arbeit vor der Kamera

Stufe 3
- Arbeitsprobe Film
- Arbeitsprobe Theater

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbart werden.

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