BÜRO DES STUDIENGANGS

Catharina Hillmann
Raum 1413
Tel: 0331.6202-211
Fax: 0331.6202-299
c.hillmann@hff-potsdam.de

BEWERBUNG

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 31.07.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.

Das Verfahren zur Feststellung der wissenschaftlich-künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:

Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)

1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild 

2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000384 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)

3. ein tabellarischer Lebenslauf

4. die Begründung des Studienwunsches

5. die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife

6. die Kopie des Zeugnisses eines abgeschlossenen B.A.-Studiums oder eines vergleichbaren Abschlusses in einem medien- und kommunikationswissenschaftlichen Fach, (z. B. Medienwissenschaft, Filmwissenschaft, Medienkultur, Publizistik, Kommunikationswissenschaft, Mediendesign, Medienproduktion usw.) oder in einer gesellschaftswissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen oder künstlerischen Disziplin mit kultur- und/oder kunstwissenschaftlichen Leistungsnachweisen.

Wurde der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nicht in einem medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Fach erworben, sind Grundkenntnisse in mindestens vier der folgenden Bereiche nachzuweisen:

- Medientheorie
- Medienanalyse
- Medienästhetik
- Mediengeschichte
- Methoden der empirischen Sozialforschung
- Grundlegende Kenntnisse des Mediensystems der BRD 

7. Bescheinigungen/Zeugnisse (Originale bzw. beglaubigte Kopien!) der jeweiligen Firmen über die berufspraktischen Erfahrungen von mindestens 8 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Produktion, Distribution, Organisation von audiovisuellen Medien und/oder der Medienforschung oder in Form eines absolvierten Praktikums in einem dieser Bereiche.
(Im Ausnahmefall kann die berufliche Tätigkeit bis zum Beginn des Studiums nachgeholt werden.)

8. die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular)

9. von ausländischen Studienbewerberinnen/Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)

10. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:
- mindestens eine selbständig verfasste Filmkritik
- mindestens eine selbständig verfasste Fernsehkritik
- mindestens einen ausführlichen Aufsatz/Essay zu einem medienwissenschaftlichen Fachbuch oder Fachartikel oder zu einem medienwissenschaftlichen Fachthema
- Problemkatalog der im eigenen Interessenfeld liegenden Forschungsfragen

Alle Bewerbungsunterlagen sind, deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen, zu schicken an:

Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Medienwissenschaft
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam

Hinweise:

Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.

Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.

Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

Vorauswahl

Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und die Zugangsprüfung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen zur Zugangsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

Zugangsprüfung

schriftlicher Teil:
In schriftlicher Form ist der Nachweis zu erbringen, dass Grundkenntnisse in der ästhetisch-künstlerischen Bewertung von audiovisuellen Medienproduktionen sowie in der Auseinandersetzung mit medienwissenschaftlichen Themen hinsichtlich ihrer Relevanz für Entwicklungsprozesse der Produktion, Distribution und Rezeption audiovisueller künstlerischer Praxis vorhanden sind.

mündlicher Teil:
In einem Gespräch werden die kommunikativen Fähigkeiten zur Artikulierung von wissenschaftlichen und ästhetischen Positionen geprüft.

Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.

Hff-Logo