Cornelia Pawletta
Raum 3209
Tel: 0331.6202-307
Fax: 0331.6202-319
c.pawletta@hff-potsdam.de
Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 02.01. bis 30.03.2012, 16.00 Uhr, ist eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels. (Über eine evtl. Verlängerung dieser Frist informieren wir rechtzeitig an dieser Stelle.)
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Bewerbung!
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung auf der Grundlage der gültigen Ordnungen und Satzungen der HFF hat derzeit folgenden Ablauf:
Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist sind einzuschicken:
(ausländische Studienbewerber/innen informieren sich bitte zusätzlich auf der Seite: Ausländische Studienbewerber/innen)
1. der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zum Feststellungsverfahren (Formular) mit aufgeklebtem Passbild
2. der Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro (Unbedingt Kassenzeichen 1006600000489 angeben! Bankverbindung und weitere Informationen siehe Verwaltungsgebühr)
3. tabellarischer Lebenslauf
4. die Begründung des Studienwunsches
5. in der Regel die Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife, von Bewerberinnen/Bewerbern ohne allgemeine Hochschulreife das letzte Schulzeugnis
6. die Kopie des Zeugnisses eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Diplomstudiums, in der Regel in einem Studiengang Musik
7. von ausländischen Studienbewerberinnen/Studienbewerbern, die die schulische Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, der Nachweis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber mit einem Gesamtergebnis von mindestens DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis (siehe Ausländische Studienbewerber/innen)
8. Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:
Eine Zusammenstellung eigener Kompositionen in Form von Noten, Tonaufnahmen und/oder audiovisuellen Medien, die geeignet ist, ein Gesamtbild von der kompositorischen Qualität und Ausrichtung der Bewerberin/des Bewerbers zu geben. Ferner auch über Erfahrung mit elektronischer Musikproduktion jeglicher Art und medienpraktische Erfahrung.
Enthalten sein muss in jedem Fall in Form von Noten:
- 1 Klavierkomposition
- 1 Partitur für großes Orchester
- mindestens 2 Partituren für Kammermusikbesetzung
- Audiomaterial, das in Bezug zum Notenmaterial stehen, aber auch darüber hinaus gehen kann.
Enthalten sein sollte:
- Audiovisuelles Material
Vor allem im Fall einer großen Menge eingereichten Materials wird darum gebeten, eine Prioritätenliste zur Sichtung beizulegen.
Alle Bewerbungsunterlagen sind deutlich mit dem Namen und der Anschrift der Bewerberin/des Bewerbers versehen zu schicken an:
Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg
Studiengang Filmmusik
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam
Die persönliche Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.
Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.
Bewerbungen, die unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
Der Eingang der Bewerbung wird schriftlich bestätigt, von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Das Feststellungsverfahren gliedert sich in Vorauswahl und Zugangsprüfung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber/innen zur Zugangsprüfung zugelassen werden.
Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.
Im Vorfeld der Zugangsprüfung erhalten die eingeladenen Bewerberinnen/Bewerber einen Filmausschnitt auf DVD. Sie werden gebeten, dazu eine musikalische Fassung zur Aufnahmeprüfung vorzubereiten. Diese kann dort auf Bild/Tonträger (bitte gängige Formate wählen) oder live auf dem Klavier oder einem eigenen Instrument dargestellt werden.
künstlerisch/praktischer Teil:
- Hörtest: Erkennen von Intervallen, Rhythmen, Akkorden
- Klaviervorspiel: je ein Stück eigener Wahl aus den Bereichen Barock bis Romantik, Moderne oder 20. Jahrhundert, Eigenkomposition
- Vom-Blatt-Spielen (Klavier)
- kurze Improvisation nach Vorgabe der Prüfungskommission; Bewerbern, die das Klavier nicht als Ihr Hauptinstrument sehen, ist die Benutzung eines anderen Instruments freigestellt.
mündlicher Teil:
- Präsentation der vorbereiteten Musikfassung zum versendeten Filmausschnitt
- Gespräch über die eingereichten Arbeiten und zu spezifischen Interessen und Motivationen der Bewerberin/des Bewerbers
Das Ergebnis der Zugangsprüfung wird in der Regel spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.
Zur Klärung fachspezifischer Fragen kann über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Studienfachberatung vereinbart werden.