1. Benutzungsberechtigung/ Anmeldung
Benutzungsberechtigt sind alle HFF-Angehörigen und die wissenschaftliche Öffentlichkeit.
Alle Studierenden der HFF werden zu Studienbeginn in die Bibliotheksbenutzung eingewiesen und regelmäßig geschult.
Die Benutzungsberechtigten erkennen mit ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an. Zur Exmatrikulation ist ein Entlastungsbescheid der Hochschulbibliothek/Mediathek nötig.
2. Ausleihe und Ausleihbeschränkungen
Die normale Leihfrist für Medien kann verkürzt werden, und bei den Lehrenden auf Antrag mit einer verlängerten Leihfrist versehen werden.
Die normale Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für AV-Medien 1 Woche. Für Lehrende beträgt die Leihfrist für AV-Medien 2 Wochen.
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Hochschulbibliothek/Mediathek kann die Vorlage eines Mediums vor Erteilung einer Verlängerung fordern.
Ausschließlich zur Benutzung in den Bibliotheksräumen stehen zur Verfügung:
Lesesaalbestände, Handapparate, Zeitschriften, die Pressedokumentation und Magazinbestände.
Die Magazinbestände können sich die Benutzungsberechtigten mit Hilfe des Kataloges anfordern.
Die Medienausleihe wird auf 20 AV-Medieneinheiten und 30 Bücher begrenzt, es sei denn zu einer Prüfung liegt die Bescheinigung einer Lehrkraft vor.
Die Entscheidung über die Beschränkung der Benutzung aller Medien trifft die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek.
Für eventuelle Schäden, die durch die HFF-Medien entstehen, übernimmt die Bibliothek keine Haftung.
3. AV-Medien
AV-Medien sind nur an Hochschulangehörige der HFF entleihbar. Für externe Benutzungsberechtigte werden AV-Medien nur mit nachgewiesenem wissenschaftlichen Forschungszweck vor Ort zur Verfügung gestellt.
Videos und CDs dürfen nicht öffentlich abgespielt werden. Fernsehmitschnitte sind ausschließlich für den hochschulinternen Gebrauch der Lehrenden der HFF bestimmt.
4. Mahngebühren
Die Festlegungen der Mahngebühren sind in der Gebührensatzung der Hochschulbibliothek/Mediathek geregelt.
5. Schadenspflicht
Zur Sicherung der Bestände ist die Hochschulbibliothek/Mediathek berechtigt, Personen beim Betreten und Verlassen der Hochschulbibliothek/Mediathek auf mitgeführte Medien zu kontrollieren.
Bei Benutzung der Leseräume sind Mäntel und Taschen in die Garderobenschränke zu verschließen. Für den Garderobenschlüssel haftet die jeweilige Person.
Bei Beschädigung oder Verlust von Medien haftet die betreffende Person. Die Form der Ersatzpflicht steht im Ermessen der Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek.
6. Benutzungsausschluss
Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek ist berechtigt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. Die Präsidentin oder der Präsident und die betreffende Person werden davon in Kenntnis gesetzt.